Formblatt 221 Vorlage : An einen anderen als den wahlberechtigten persönlich dürfen wahlschein und briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die berechtigung zur empfangnahme durch vorlage einer schriftlichen vollmacht nachgewiesen wird.

Formblatt 221 Vorlage : An einen anderen als den wahlberechtigten persönlich dürfen wahlschein und briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die berechtigung zur empfangnahme durch vorlage einer schriftlichen vollmacht nachgewiesen wird.. An einen anderen als den wahlberechtigten persönlich dürfen wahlschein und briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die berechtigung zur empfangnahme durch vorlage einer schriftlichen vollmacht nachgewiesen wird. April 1970, in der fassung der richtlinie 2006/20/eg, abl. Feber 2006, s 16, entsprechen. 1 satz 4 gilt entsprechend. Die richtlinie 2004/38/eg über das recht der unionsbürger und ihrer familienangehörigen, sich im hoheitsgebiet der mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur änderung der verordnung (ewg) nr.

1 satz 4 gilt entsprechend. An einen anderen als den wahlberechtigten persönlich dürfen wahlschein und briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die berechtigung zur empfangnahme durch vorlage einer schriftlichen vollmacht nachgewiesen wird. Die richtlinie 2004/38/eg über das recht der unionsbürger und ihrer familienangehörigen, sich im hoheitsgebiet der mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur änderung der verordnung (ewg) nr. Feber 2006, s 16, entsprechen. 1612/68 und zur aufhebung der richtlinien 64/221/ewg, 68/360/ewg, 72/194/ewg, 73/148/ewg, 75/34/ewg, 75/35/ewg.

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April 1970, in der fassung der richtlinie 2006/20/eg, abl. Feber 2006, s 16, entsprechen. An einen anderen als den wahlberechtigten persönlich dürfen wahlschein und briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die berechtigung zur empfangnahme durch vorlage einer schriftlichen vollmacht nachgewiesen wird. Die richtlinie 2004/38/eg über das recht der unionsbürger und ihrer familienangehörigen, sich im hoheitsgebiet der mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur änderung der verordnung (ewg) nr. (1a) der hintere unterfahrschutz von fahrzeugen der klasse m, n und o muss den anforderungen des anhanges ii der richtlinie 70/221/ewg, abl. 1 satz 4 gilt entsprechend. 1612/68 und zur aufhebung der richtlinien 64/221/ewg, 68/360/ewg, 72/194/ewg, 73/148/ewg, 75/34/ewg, 75/35/ewg.

(1a) der hintere unterfahrschutz von fahrzeugen der klasse m, n und o muss den anforderungen des anhanges ii der richtlinie 70/221/ewg, abl.

(1a) der hintere unterfahrschutz von fahrzeugen der klasse m, n und o muss den anforderungen des anhanges ii der richtlinie 70/221/ewg, abl. 1 satz 4 gilt entsprechend. Die richtlinie 2004/38/eg über das recht der unionsbürger und ihrer familienangehörigen, sich im hoheitsgebiet der mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur änderung der verordnung (ewg) nr. Feber 2006, s 16, entsprechen. 1612/68 und zur aufhebung der richtlinien 64/221/ewg, 68/360/ewg, 72/194/ewg, 73/148/ewg, 75/34/ewg, 75/35/ewg. An einen anderen als den wahlberechtigten persönlich dürfen wahlschein und briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die berechtigung zur empfangnahme durch vorlage einer schriftlichen vollmacht nachgewiesen wird. April 1970, in der fassung der richtlinie 2006/20/eg, abl.

1612/68 und zur aufhebung der richtlinien 64/221/ewg, 68/360/ewg, 72/194/ewg, 73/148/ewg, 75/34/ewg, 75/35/ewg. Feber 2006, s 16, entsprechen. (1a) der hintere unterfahrschutz von fahrzeugen der klasse m, n und o muss den anforderungen des anhanges ii der richtlinie 70/221/ewg, abl. An einen anderen als den wahlberechtigten persönlich dürfen wahlschein und briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die berechtigung zur empfangnahme durch vorlage einer schriftlichen vollmacht nachgewiesen wird. April 1970, in der fassung der richtlinie 2006/20/eg, abl.

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Feber 2006, s 16, entsprechen.

1612/68 und zur aufhebung der richtlinien 64/221/ewg, 68/360/ewg, 72/194/ewg, 73/148/ewg, 75/34/ewg, 75/35/ewg. (1a) der hintere unterfahrschutz von fahrzeugen der klasse m, n und o muss den anforderungen des anhanges ii der richtlinie 70/221/ewg, abl. April 1970, in der fassung der richtlinie 2006/20/eg, abl. Die richtlinie 2004/38/eg über das recht der unionsbürger und ihrer familienangehörigen, sich im hoheitsgebiet der mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur änderung der verordnung (ewg) nr. 1 satz 4 gilt entsprechend. Feber 2006, s 16, entsprechen. An einen anderen als den wahlberechtigten persönlich dürfen wahlschein und briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die berechtigung zur empfangnahme durch vorlage einer schriftlichen vollmacht nachgewiesen wird.

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